Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand April 2020.
Allen Lieferungen und Leistungen des Littera-Verlages liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von des Littera-Verlages sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Lieferfristen
Der Littera-Verlag wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als fünfzehn Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Kunde im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Kunden - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen. Rechnungen des Littera-Verlages sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum der Littera-Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, dass der Littera-Verlag höhere Verzugszinsen oder der Kunde eine geringere Belastung des Littera-Verlages nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Beanstandungen
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch den Littera-Verlag beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird der Littera-Verlag Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Kunden das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch Änderungen, die der Kunde oder ein Dritter an der Ware vorgenommen haben oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind.
Der Vertragsgegenstand bleibt bis zum Ausgleich des Littera-Verlages aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Littera-Verlag. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Littera-Verlag gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Vertragsgenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
Datenschutz
Der Littera-Verlag ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.